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Wahlarztpraxis
und Privatpraxis

Wir führen unsere Praxis vorrangig als Wahlarzt-Ordination, deshalb ist eine direkte Leistungsverrechnung der Behandlungen/Beratungen in der Ordination mit den gesetzlichen Krankenkassen leider nicht möglich.

Nach Abschluss Ihrer Beratung oder Behandlung erhalten Sie jedoch eine Honorarnote, in der die durchgeführten Leistungen detailliert nach der Honorarordnung der Österreichischen Ärztekammer aufgeschlüsselt sind.

 

Als PatientIn mit einer Österreichischen Sozialversicherungsnummer überweisen Sie vorerst das Arzthonorar vorerst bitte direkt auf das Ordinations-Konto.

 

Diese Original-Honorarnote reichen Sie dann gemeinsam mit dem Einzahlungsbeleg und einem von uns beigelegten Erstattungsformular sowie einem allfälligen Überweisungs- bzw. Zuweisungsschein bei Ihrer Krankenkasse ein. Je nach Art der Leistung und abhängig vom jeweiligen Tarif Ihrer Krankenkasse erhalten Sie dann einen Teil des Honorars zurückerstattet.

 

Wenn Sie eine private Zusatzversicherung haben, können Sie anschließend den Differenzbetrag, der von der Krankenkasse nicht rückerstattet wurde, bei Ihrer Zusatzversicherung geltend machen. Ob und in welcher Höhe der Differenzbetrag erstattet wird, hängt von Ihrer Versicherung und deren Leistungskatalog ab.

 

Sollte eine chirurgische Therapie (Heilbehandlung) in einer Privatklinik oder an der Universitätsklinik Innsbruck (als Patient der Sonderklasse) durchgeführt werden, werden diese Kosten mit den Versicherungen jedoch von den Kliniken direkt abgerechnet (sog. Direktverrechnung).

Auch das Medicent Innsbruck bietet die Möglichkeit, ausgewählte Eingriffe mit einzelnen Versicherungen (Allianz, Generali, Merkur, Uniqa, Wr. Städtische) direkt abrechnen zu lassen.

Honorarbegleichungen per Bankomat- oder Kreditkarte sind in der Ordination leider noch nicht möglich.

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